Während des Aufenthalts

Zuzahlung

Bei gesetzlich Krankenversicherten sind wir als Klinikbetreiber verpflichtet, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag einzuziehen und an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten.

Befreit von der Selbstbeteiligung sind:

  • Privatpatienten
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Selbstzahler